Betreuung nach dem Arbeits­sicherheitsgesetz

Arbeitgebern steht unsere Arztpraxis in Vohwinkel beratend zur Seite. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber nämlich verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Als solcher übernehmen wir die Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Zu unseren Leistungen gehören insbesondere die folgenden:

Beratung des Arbeitgebers bei der Planung, der Ausführung und dem Betrieb von Betriebsstätten 

Regelmäßige Durchführung von Begehungen und Arbeitsplatzanalysen 

Mitwirkung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Sinne der Gefährdungsbeurteilung 

Beratung zur Wahl des richtigen Körperschutzes 

Arbeitsmedizinische Vorsorge­untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen führen wir mit fachlicher Kompetenz und der notwendigen apparativen Ausstattung durch. Dabei halten wir sämtliche berufsgenossenschaftlichen Grundsätze und rechtlichen Vorschriften ein. Zusätzlich finden hausärztliche und allgemeinmedizinische Aspekte Berücksichtigung, die in unserem medizinischen Alltag in Vohwinkel eine bedeutende Rolle spielen. Zu den am häufigsten durchgeführten Untersuchungen gehören unter anderem die folgenden:

G20

Lärm

G24

Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)

G25

Fahr-, Steuer-, und Überwachungstätigkeiten

G26.1

Atemschutzgeräte

G37

Bildschirmarbeitsplätze

G42

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung