Führerscheinbewerber und Führerscheininhaber können in unserer Praxis verkehrsmedizinische Untersuchungen in Anspruch nehmen, die wir gemäß den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durchführen. Wir übernehmen einerseits die ärztliche Untersuchung und kümmern uns gleichzeitig um weitere Untersuchungen wie einen Sehtest mit Untersuchung des Gesichtsfeldes (Perimetrie), die die Fahrerlaubnisverordnung fordert.
Bei der Ersterteilung sowie ab einem Alter von 50 beziehungsweise 60 Jahren sind Bus- und Taxifahrer dazu verpflichtet, einen psychometrischen Test zu absolvieren. Bei diesem stehen die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Reaktionsfähigkeit, die Konzentrationsleistung sowie die Aufmerksamkeitsleistung im Vordergrund.
Der Anamnesebogen in der Arbeitsmedizin ist ein systematisches und vertrauliches Dokument, das dazu entwickelt wurde, die Gesundheitsgeschichte und aktuellen Gesundheitszustand eines Mitarbeiters zu erfassen. Ziel des Anamnesebogens ist es, präventive Maßnahmen zu ermöglichen, arbeitsplatzbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren und die allgemeine Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern.
Unsere verkehrsmedizinischen Untersuchungen richtigen sich nach der Fahrerlaubnisverordnung und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Sie richten sich an Bus-, Taxi- und LKW-Fahrer sowie Fahrer von Mietwagen und Krankentransportern. Fahrer, die einen P-Schein benötigen, können ebenfalls an unseren verkehrsmedizinischen Untersuchungen teilnehmen. Folgende Untersuchungen führen wir in unserer Praxis in Vohwinkel durch:
Erstantrag und Verlängerung für Fahrerlaubnis
Erstantrag und Verlängerung für Fahrerlaubnis
Erstantrag und Verlängerung für Fahrerlaubnis